Pflegeversicherung
Ihre Leistungen und Ansprüche im Überblick
Welche Leistungen stehen Ihnen zu? Pflegegrade, Pflegegeld, Sachleistungen und Beratungsbesuche verständlich erklärt.
Wenn Pflegebedürftigkeit eintritt, übernimmt die Pflegeversicherung (SGB XI) einen wesentlichen Teil der Kosten für die pflegerische Versorgung. Doch welche Leistungen stehen Ihnen konkret zu? Wie beantragen Sie einen Pflegegrad? Und was sind Beratungsbesuche? Die Holter Pflege GmbH erklärt Ihnen die wichtigsten Leistungen der Pflegeversicherung verständlich und übersichtlich – und berät Sie persönlich in Schloß Holte-Stukenbrock, Verl und dem Kreis Gütersloh.
Was ist die Pflegeversicherung?
Die soziale Pflegeversicherung ist eine Pflichtversicherung in Deutschland. Jeder gesetzlich Krankenversicherte ist automatisch pflegeversichert. Sie wurde 1995 als eigenständiger Zweig der Sozialversicherung eingeführt und sichert das Risiko der Pflegebedürftigkeit ab.
Wichtig: Die Pflegeversicherung ist eine Teilkaskoversicherung – sie deckt nicht alle Kosten der Pflege ab, sondern leistet Zuschüsse. Die verbleibenden Kosten tragen die Pflegebedürftigen als Eigenanteil.
Welche Pflegegrade gibt es?
Seit 2017 werden Pflegebedürftige in fünf Pflegegrade eingeteilt. Die Einstufung erfolgt durch den Medizinischen Dienst (MD, ehemals MDK) anhand des Neuen Begutachtungsassessments (NBA). Dabei werden sechs Lebensbereiche bewertet:
- Mobilität
- Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
- Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
- Selbstversorgung
- Bewältigung krankheitsbedingter Anforderungen
- Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
| Pflegegrad | Beeinträchtigung | Punktzahl (NBA) |
|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | Geringe Beeinträchtigung | 12,5 bis unter 27 Punkte |
| Pflegegrad 2 | Erhebliche Beeinträchtigung | 27 bis unter 47,5 Punkte |
| Pflegegrad 3 | Schwere Beeinträchtigung | 47,5 bis unter 70 Punkte |
| Pflegegrad 4 | Schwerste Beeinträchtigung | 70 bis unter 90 Punkte |
| Pflegegrad 5 | Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen | 90 bis 100 Punkte |
Welche Leistungen stehen Ihnen je nach Pflegegrad zu?
Die folgende Übersicht zeigt die monatlichen Leistungen der Pflegeversicherung (Stand 2026):
| Leistung | PG 1 | PG 2 | PG 3 | PG 4 | PG 5 |
|---|---|---|---|---|---|
| Pflegegeld (häusliche Pflege durch Angehörige) | – | 347 € | 599 € | 800 € | 990 € |
| Pflegesachleistungen (ambulanter Pflegedienst) | – | 796 € | 1.497 € | 1.859 € | 2.299 € |
| Tagespflege (teilstationär) | 131 €* | 621 € | 1.357 € | 1.685 € | 2.299 € |
| Vollstationäre Pflege | 131 €* | 805 € | 1.357 € | 1.685 € | 2.085 € |
| Entlastungsbetrag | 131 € | 131 € | 131 € | 131 € | 131 € |
* gerne beraten wir Sie individuell zu den Leistungsansprüchen aus der Pflegeversicherung
Gut zu wissen: Pflegegeld und Pflegesachleistungen können als Kombinationsleistung miteinander verrechnet werden. So können Sie einen Teil der Pflege selbst übernehmen und den Rest durch unseren Pflegedienst abdecken lassen.
Welche zusätzlichen Leistungen gibt es?
Neben den monatlichen Regelleistungen stehen Ihnen weitere wichtige Leistungen zu:
| Leistung | Betrag | Voraussetzung |
|---|---|---|
| Verhinderungspflege | Bis zu 3.539 € jährlich | Ab Pflegegrad 2, ohne Vorpflegezeit |
| Kurzzeitpflege | Bis zu 3.539 € jährlich | Ab Pflegegrad 2 |
| Pflegehilfsmittel(Verbrauch) | 42 € monatlich | Ab Pflegegrad 1 |
| Wohnraumanpassung | Bis zu 4.180 € pro Maßnahme | Ab Pflegegrad 1 |
| Wohngruppenzuschlag | 224 € monatlich | Ambulant betreute Wohngruppe |
| Hausnotruf | 26,65 € monatlich | Ab Pflegegrad 1 |
Tipp: Nicht genutzte Mittel der Verhinderungspflege können teilweise auf die Kurzzeitpflege übertragen werden – und umgekehrt. So stehen Ihnen insgesamt bis zu 3.386 Euro jährlich für Ersatzpflege zur Verfügung.
Was sind Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI?
Wer Pflegegeld bezieht und zu Hause von Angehörigen gepflegt wird, ist gesetzlich verpflichtet, regelmäßig einen Beratungsbesuch durch einen zugelassenen Pflegedienst durchführen zu lassen. Dieser Besuch dient der Qualitätssicherung der häuslichen Pflege.
| Pflegegrad | Häufigkeit | Verpflichtend? |
|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | Halbjährlich | Freiwillig |
| Pflegegrad 2 | Halbjährlich | Ja, verpflichtend |
| Pflegegrad 3 | Halbjährlich | Ja, verpflichtend |
| Pflegegrad 4 | Vierteljährlich | Ja, verpflichtend |
| Pflegegrad 5 | Vierteljährlich | Ja, verpflichtend |
Was passiert beim Beratungsbesuch?
Eine erfahrene Pflegefachkraft besucht Sie zu Hause und prüft gemeinsam mit Ihnen und Ihren Angehörigen:
- Ist die häusliche Pflege ausreichend und qualitativ angemessen?
- Gibt es Veränderungen im Pflegebedarf (höherer Pflegegrad nötig)?
- Werden alle zustehenden Leistungen ausgeschöpft?
- Benötigen pflegende Angehörige Schulung, Beratung oder Entlastung?
- Sind weitere Hilfsmittel oder Wohnraumanpassungen sinnvoll?
Wichtig: Wird der Beratungsbesuch nicht fristgerecht durchgeführt, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder ganz streichen. Die Holter Pflege GmbH übernimmt diese Beratungsbesuche gerne für Sie – professionell, einfühlsam und mit hilfreichen Tipps für den Pflegealltag.
Wer hilft Ihnen bei Anträgen und Fragen?
Die Holter Pflege GmbH unterstützt Sie umfassend:
- Beratung zur Antragstellung (Pflegegrad, Verhinderungspflege, Wohnraumanpassung)
- Vorbereitung auf den Begutachtungstermin durch den MD
- Hilfe beim Widerspruch, falls der Pflegegrad zu niedrig eingestuft wurde
- Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI
- Persönliche Beratung zu allen Leistungen der Pflege- und Krankenversicherung
Jetzt persönlich beraten lassen
Sie haben Fragen zur Pflegeversicherung, zu Pflegegraden oder zu Beratungsbesuchen? Unsere erfahrenen Pflegefachkräfte beraten Sie persönlich, kompetent und kostenfrei – in Schloß Holte-Stukenbrock, Verl und dem gesamten Kreis Gütersloh.
Rufen Sie uns an:
+495207927937
Schreiben Sie uns:
kontakt@holterpflege.de
Oder nutzen Sie unser
Kontaktformular
Wie beantragen Sie einen Pflegegrad?
Der Weg zum Pflegegrad ist in wenigen Schritten zusammengefasst:
- Antragstellung – Formloser Antrag bei Ihrer Pflegekasse (telefonisch, schriftlich oder online)
- Eingangsbestätigung – Die Pflegekasse sendet Ihnen ein Formular zur Vervollständigung
- Begutachtung – Ein Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD) besucht Sie zu Hause
- Bescheid – Sie erhalten innerhalb von 25 Arbeitstagen den Bescheid mit dem Pflegegrad
- Leistungsbeginn – Die Leistungen werden rückwirkend zum Antragsmonat gewährt
Tipp: Bereiten Sie sich auf den Begutachtungstermin gut vor. Führen Sie ein Pflegetagebuch und halten Sie alle Einschränkungen und Hilfen fest. Unsere Pflegefachkräfte unterstützen Sie gerne bei der Vorbereitung.
Welche Beratungsangebote gibt es noch?
Neben den verpflichtenden Beratungsbesuchen haben Sie Anspruch auf weitere kostenfreie Beratungsleistungen:
- Pflegeberatung nach § 7a SGB XI – Individuelle Beratung durch die Pflegekasse oder Pflegestützpunkte
- Pflegekurse für Angehörige – Kostenlose Schulungen zu Pflegethemen
- Schulung in der eigenen Häuslichkeit – Individuelle Anleitung zur Pflege durch unsere Pflegefachkräfte
- Beratung zu Hilfsmitteln und Wohnraumanpassung – Umfassende Unterstützung bei Anträgen
Was übernimmt die Krankenkasse zusätzlich?
Neben der Pflegeversicherung (SGB XI) übernimmt auch die Krankenkasse (SGB V) wichtige Leistungen:
- Häusliche Krankenpflege (Behandlungspflege wie Injektionen, Wundversorgung, Medikamentengabe)
- Häusliche Krankenpflege als Krankenhausersatz zur Vermeidung oder Verkürzung von Klinikaufenthalten
- Hilfsmittel (z. B. Rollatoren, Pflegebetten – mit ärztlicher Verordnung)
- Soziotherapie und psychiatrische häusliche Krankenpflege
Wichtig: Diese Leistungen werden unabhängig vom Pflegegrad gewährt und müssen vom Arzt verordnet werden.
